8350 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 8. Dezember 2023 zündeten Hallenser Anhänger 17 Bengalische Fackeln und Blinker. Darüber hinaus warfen sie in der 87. Minute acht Becher in Richtung Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2750 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

In der 46. Minute des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 8. Dezember 2023 zündeten Hallenser Anhänger 17 Bengalische Fackeln und Blinker. Darüber hinaus warfen sie in der 87. Minute acht Becher in Richtung Innenraum.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.