81.000 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 81.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 27.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel bei TuS Makkabi Berlin am 13. August 2023 zündeten Wolfsburger Zuschauer insgesamt 51 Bengalische Feuer und 30 Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 81.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 27.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel bei TuS Makkabi Berlin am 13. August 2023 zündeten Wolfsburger Zuschauer insgesamt 51 Bengalische Feuer und 30 Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.