8100 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 8100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 20. März 2022 2022 zündeten Münchener Zuschauer mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände. Dadurch konnte der Anpfiff erst mit fünfminütiger Verzögerung erfolgen, kam es zudem in der 61. Minute zu einer einminütigen Spielunterbrechung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 8100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 20. März 2022 2022 zündeten Münchener Zuschauer mindestens 25 pyrotechnische Gegenstände. Dadurch konnte der Anpfiff erst mit fünfminütiger Verzögerung erfolgen, kam es zudem in der 61. Minute zu einer einminütigen Spielunterbrechung.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###