8050 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8050 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den VfB Lübeck am 22. Mai 2021 wurden mehrfach während des Spiels und nach Spielende insgesamt mindestens 23 pyrotechnische Gegenstände im Block der Rostocker Anhänger abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8050 Euro belegt.

Während des Drittligaspiels gegen den VfB Lübeck am 22. Mai 2021 wurden mehrfach während des Spiels und nach Spielende insgesamt mindestens 23 pyrotechnische Gegenstände im Block der Rostocker Anhänger abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.