80.000 Euro Geldstrafe für Gladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro belegt. Bis zu 25.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2019 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 21. Dezember 2018 brannten Mönchengladbacher Zuschauer mindestens 50 Bengalische Feuer ab. Sieben Knallkörper und drei sogenannte "Polenböller" warfen sie zudem in den Stadioninnenraum. Die Böller explodierten in unmittelbarer Nähe von Ordnungskräften, wodurch fünf von ihnen verletzt wurden. Darüber hinaus wurden in der 42. Minute fünf Feuerzeuge aus dem Mönchengladbacher Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro belegt. Bis zu 25.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2019 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 21. Dezember 2018 brannten Mönchengladbacher Zuschauer mindestens 50 Bengalische Feuer ab. Sieben Knallkörper und drei sogenannte "Polenböller" warfen sie zudem in den Stadioninnenraum. Die Böller explodierten in unmittelbarer Nähe von Ordnungskräften, wodurch fünf von ihnen verletzt wurden. Darüber hinaus wurden in der 42. Minute fünf Feuerzeuge aus dem Mönchengladbacher Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.