8000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 29. Oktober 2017 wurden im Freiburger Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 29. Oktober 2017 wurden im Freiburger Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer entzündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###