8000 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 2. April 2018 zündeten Zuschauer beider Vereine Pyrotechnik. In der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels beim SV Sandhausen am 21. April 2018 wurden aus dem Gästeblock mehrmals teilweise gefüllte Plastikbecher in Richtung Spielfeld geworfen. Ferner wurde in der 25. Minute des Zweitligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 13. Mai 2018 im Darmstädter Zuschauerbereich ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Kurz vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 2. April 2018 zündeten Zuschauer beider Vereine Pyrotechnik. In der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels beim SV Sandhausen am 21. April 2018 wurden aus dem Gästeblock mehrmals teilweise gefüllte Plastikbecher in Richtung Spielfeld geworfen. Ferner wurde in der 25. Minute des Zweitligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 13. Mai 2018 im Darmstädter Zuschauerbereich ein pyrotechnischer Gegenstand gezündet.  

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.