Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Fünftligisten BSG Chemie Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Vor Beginn und während des DFB-Pokal-Spiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 19. August 2018 hatten Leipziger Anhänger mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Fünftligisten BSG Chemie Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Vor Beginn und während des DFB-Pokal-Spiels gegen den SSV Jahn Regensburg am 19. August 2018 hatten Leipziger Anhänger mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.