8000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 12. August 2017 wurden im Münchner Zuschauerblock fünf Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 12. August 2017 wurden im Münchner Zuschauerblock fünf Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###