Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 12. August 2017 wurden im Münchner Zuschauerblock fünf Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.
Unmittelbar vor Beginn des DFB-Pokalspiels beim Chemnitzer FC am 12. August 2017 wurden im Münchner Zuschauerblock fünf Bengalische Feuer abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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