8000 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 41. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 29. Januar 2018 wurde im Gästeblock ein Leuchtkörper gezündet. Kurz nach der Halbzeit in der 47. Minute wurden an gleicher Stelle etwa zehn Bengalische Feuer abgebrannt, was zu einer starken Rauchentwicklung führte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

In der 41. Minute des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 29. Januar 2018 wurde im Gästeblock ein Leuchtkörper gezündet. Kurz nach der Halbzeit in der 47. Minute wurden an gleicher Stelle etwa zehn Bengalische Feuer abgebrannt, was zu einer starken Rauchentwicklung führte.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.