8000 Euro Geldstrafe für 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Während der beiden Zweitligaspiele gegen Dynamo Dresden am 1. Oktober 2017 und bei der SpVgg Greuther Fürth am 9. Dezember 2017 wurde im Heidenheimer Block Pyrotechnik gezündet. Ferner warfen Heidenheimer Zuschauer in der 69. Minute des Zweitligaspiels beim FC Ingolstadt am 20. Oktober 2017 Papierkugeln in den Ingolstädter Strafraum. Das Spiel konnte erst mit kurzer Verzögerung wieder fortgesetzt werden, nachdem diese entfernt worden waren.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro belegt.

Während der beiden Zweitligaspiele gegen Dynamo Dresden am 1. Oktober 2017 und bei der SpVgg Greuther Fürth am 9. Dezember 2017 wurde im Heidenheimer Block Pyrotechnik gezündet. Ferner warfen Heidenheimer Zuschauer in der 69. Minute des Zweitligaspiels beim FC Ingolstadt am 20. Oktober 2017 Papierkugeln in den Ingolstädter Strafraum. Das Spiel konnte erst mit kurzer Verzögerung wieder fortgesetzt werden, nachdem diese entfernt worden waren.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.