800 Euro Geldstrafe für Sportfreunde Lotte

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 18. Februar 2018 waren im Stehplatzbereich des Heimvereins zwei Rauchtöpfe gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 18. Februar 2018 waren im Stehplatzbereich des Heimvereins zwei Rauchtöpfe gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.