800 Euro Geldstrafe für Drochtersen/Assel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist SV Drochtersen/Assel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

In der 81. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 10. August 2019 hatte ein Zuschauer unerlaubt den Innenraum betreten. Die Partie musste daraufhin für zehn Sekunden unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist SV Drochtersen/Assel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

In der 81. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 10. August 2019 hatte ein Zuschauer unerlaubt den Innenraum betreten. Die Partie musste daraufhin für zehn Sekunden unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.