800 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

In der 60. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 22. Oktober 2017 war ein Trommelstock aus dem Jenaer Zuschauerbereich in den Strafraum der Gäste geflogen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro belegt.

In der 60. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 22. Oktober 2017 war ein Trommelstock aus dem Jenaer Zuschauerbereich in den Strafraum der Gäste geflogen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.