7925 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7925 Euro belegt.

In der 2. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 1. September 2019 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe. Zudem wurde ein weiterer Rauchtopf in den Innenraum geworfen. Die Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.

Im weiteren Spielverlauf brannten Mannheimer Zuschauer insgesamt acht Rauchtöpfe ab. Zudem wurde im Mannheimer Zuuschauerbereich in der 7. Minute ein großes Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7925 Euro belegt.

In der 2. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 1. September 2019 zündeten Mannheimer Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe. Zudem wurde ein weiterer Rauchtopf in den Innenraum geworfen. Die Partie musste daraufhin aufgrund der starken Rauchentwicklung für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.

Im weiteren Spielverlauf brannten Mannheimer Zuschauer insgesamt acht Rauchtöpfe ab. Zudem wurde im Mannheimer Zuuschauerbereich in der 7. Minute ein großes Banner mit unsportlichem Inhalt gezeigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.