78.750 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

Unmittelbar nach Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 20. Januar 2024 zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens 30 Blinker und schossen elf Raketen ab. Die Partie musste für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. 

Unmittelbar nach Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 20. Januar 2024 zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens 30 Blinker und schossen elf Raketen ab. Die Partie musste für zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.