7800 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7800 Euro belegt.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Nürnberg am 8. Februar 2023 brannten Düsseldorfer Anhänger zehn pyrotechnische Gegenstände ab. In der 35. Minute zündeten sie zudem zwei Rauchtöpfe und einen Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7800 Euro belegt.

Vor Anpfiff des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Nürnberg am 8. Februar 2023 brannten Düsseldorfer Anhänger zehn pyrotechnische Gegenstände ab. In der 35. Minute zündeten sie zudem zwei Rauchtöpfe und einen Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.