7800 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7800 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 19. März 2022 brannten Hamburger Zuschauer mindestens 13 Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7800 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 19. März 2022 brannten Hamburger Zuschauer mindestens 13 Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.