7750 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 7750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 21. April 2023 zündeten Hallenser Zuschauer 15 Blinker und zwei Bengalische Fackeln. Darüber hinaus warfen Anhänger der Heimmannschaft zwei Feuerzeuge und vier Bierbecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 7750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel gegen den VfL Osnabrück am 21. April 2023 zündeten Hallenser Zuschauer 15 Blinker und zwei Bengalische Fackeln. Darüber hinaus warfen Anhänger der Heimmannschaft zwei Feuerzeuge und vier Bierbecher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.