7700 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 7700 Euro belegt.

In der 23. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 11. März 2023 warf ein Düsseldorfer Zuschauer einen leeren Bierbecher auf das Spielfeld. Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Anhänger während des Zweitligaspiels bei Hansa Rostock am 19. März 2023 zwölf pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 7700 Euro belegt.

In der 23. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 11. März 2023 warf ein Düsseldorfer Zuschauer einen leeren Bierbecher auf das Spielfeld. Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Anhänger während des Zweitligaspiels bei Hansa Rostock am 19. März 2023 zwölf pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.