75.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt. Bis zu 25.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2018 nachzuweisen wäre.

In den Bundesligaspielen bei Hannover 96 am 14. Oktober 2017, gegen Borussia Dortmund am 21. Oktober 2017 und beim Hamburger SV am 12. Dezember 2017 sowie während der DFB-Pokalspiele beim 1. FC Schweinfurt am 24. Oktober 2017 und  beim 1. FC Heidenheim am 20. Dezember 2017 fielen Frankfurter Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik auf. Zudem warfen sie bei der Partie in Schweinfurt und kurz vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 20. September 2017 Papierrollen in Richtung des jeweiligen Spielfeldes. Die genannten Vorkommnisse lösten in vier der sechs aufgeführten Begegnungen Unterbrechungen beziehungsweise Verzögerungen aus

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt. Bis zu 25.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2018 nachzuweisen wäre.

In den Bundesligaspielen bei Hannover 96 am 14. Oktober 2017, gegen Borussia Dortmund am 21. Oktober 2017 und beim Hamburger SV am 12. Dezember 2017 sowie während der DFB-Pokalspiele beim 1. FC Schweinfurt am 24. Oktober 2017 und  beim 1. FC Heidenheim am 20. Dezember 2017 fielen Frankfurter Zuschauer durch das Abbrennen von Pyrotechnik auf. Zudem warfen sie bei der Partie in Schweinfurt und kurz vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FC Köln am 20. September 2017 Papierrollen in Richtung des jeweiligen Spielfeldes. Die genannten Vorkommnisse lösten in vier der sechs aufgeführten Begegnungen Unterbrechungen beziehungsweise Verzögerungen aus

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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