75.000 Euro Geldstrafe für Bayern München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 25.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

In der 16. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 27. August 2022 liefen fünf Klima-Aktivisten auf das Spielfeld und versuchten, sich an die Pfosten eines Tores zu binden. Sie mussten vom Feld gebracht werden. Es kam zu einer Spielverzögerung von eineinhalb Minuten.

Darüber hinaus zündeten Münchner Anhänger in der 47. Minute mindestens 50 Bengalische Feuer. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung abermals unterbrochen werden, diesmal für etwa eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 25.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

In der 16. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 27. August 2022 liefen fünf Klima-Aktivisten auf das Spielfeld und versuchten, sich an die Pfosten eines Tores zu binden. Sie mussten vom Feld gebracht werden. Es kam zu einer Spielverzögerung von eineinhalb Minuten.

Darüber hinaus zündeten Münchner Anhänger in der 47. Minute mindestens 50 Bengalische Feuer. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung abermals unterbrochen werden, diesmal für etwa eine Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.