75.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 75.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 21. Oktober 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens 25 Bengalische Feuer und 15 Blinker ab, im Laufe der Partie folgten weitere 22 Bengalische Feuer sowie zwei Blinker. Zudem wurden jubelnde Mainzer Spieler nach dem Torerfolg zum 2:0 aus dem Kölner Zuschauerblock heraus mit Bier beschüttet.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 9. Oktober 2022 zündeten Kölner Zuschauer fünf pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 75.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 21. Oktober 2022 brannten Kölner Zuschauer mindestens 25 Bengalische Feuer und 15 Blinker ab, im Laufe der Partie folgten weitere 22 Bengalische Feuer sowie zwei Blinker. Zudem wurden jubelnde Mainzer Spieler nach dem Torerfolg zum 2:0 aus dem Kölner Zuschauerblock heraus mit Bier beschüttet.

Während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 9. Oktober 2022 zündeten Kölner Zuschauer fünf pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.