7500 Euro Geldstrafe für Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.

Nach Ende des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 2. Oktober 2022 warfen Schalker Zuschauer etliche Gegenstände wie Getränkebecher und Feuerzeuge in Richtung des Augsburger Torwarts Rafal Gikiewicz sowie in Richtung der Augsburger Coachingzone und der dort befindlichen Personen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.

Nach Ende des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 2. Oktober 2022 warfen Schalker Zuschauer etliche Gegenstände wie Getränkebecher und Feuerzeuge in Richtung des Augsburger Torwarts Rafal Gikiewicz sowie in Richtung der Augsburger Coachingzone und der dort befindlichen Personen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.