7500 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Abpfiff des DFB-Pokalspiel beim VfB Lübeck am 30. Juli 2022 stürmten mindestens 40 Rostocker Zuschauer verbotenerweise auf den Platz. Nachdem diese mit den Spielern ihres Vereins gesprochen hatten, ließen sie sich von der Polizei wieder in ihren Block zurückdrängen. Hierbei wurde durch Rostocker Anhänger eine Werbebande im Innenraum umgetreten, zudem wurde aus dem Fanblock eine Rakete auf das Spielfeld geschossen.

In Würdigung dessen, dass Hansa Rostock mittlerweile 27 Täter ermittelt hat, hat das DFB-Sportgericht die ursprünglich vom DFB-Kontrollausschuss beantragte Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro um 50 Prozent herabgesetzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2500 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2023 nachzuweisen wäre.

Kurz nach Abpfiff des DFB-Pokalspiel beim VfB Lübeck am 30. Juli 2022 stürmten mindestens 40 Rostocker Zuschauer verbotenerweise auf den Platz. Nachdem diese mit den Spielern ihres Vereins gesprochen hatten, ließen sie sich von der Polizei wieder in ihren Block zurückdrängen. Hierbei wurde durch Rostocker Anhänger eine Werbebande im Innenraum umgetreten, zudem wurde aus dem Fanblock eine Rakete auf das Spielfeld geschossen.

In Würdigung dessen, dass Hansa Rostock mittlerweile 27 Täter ermittelt hat, hat das DFB-Sportgericht die ursprünglich vom DFB-Kontrollausschuss beantragte Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro um 50 Prozent herabgesetzt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.