7500 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Fürther Zuschauer in der 12. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 21. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Goldtaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für vier Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Zudem warfen Fürther Zuschauer in der 13. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 28. Januar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Traubenzucker, auf den Rasen. Da das Spiel diesmal nicht unterbrochen werden musste, gab es hierfür nur eine Strafe von 2500 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 7500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Fürther Zuschauer in der 12. Minute des Zweitligaspiels beim SC Paderborn am 21. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle und Goldtaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für vier Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Zudem warfen Fürther Zuschauer in der 13. Minute des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 28. Januar 2024 aus demselben Grund wieder verschiedene Gegenstände, insbesondere Traubenzucker, auf den Rasen. Da das Spiel diesmal nicht unterbrochen werden musste, gab es hierfür nur eine Strafe von 2500 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.