7500 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Im Bundesliga-Meisterschaftsspiel gegen den VfB Stuttgart am 4. März 2018 wurden von einem Kölner Vorsänger (Capo) in der 2. Halbzeit, insbesondere ab der 86. Spielminute, über ein Megaphon wiederholt grobe Beleidigungen und Diffamierungen in Richtung des Stuttgarter Torhüters gerufen. Bei der Bemessung der Geldstrafe wurde berücksichtigt, dass der 1. FC Köln den konkreten Täter ermittelt und gegen ihn ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen hat. Für den 1. FC Köln besteht nun die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Inregressnahme des identifizierten Täters, was Auswirkung auf die konkrete Höhe der Strafe hat.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt.

Im Bundesliga-Meisterschaftsspiel gegen den VfB Stuttgart am 4. März 2018 wurden von einem Kölner Vorsänger (Capo) in der 2. Halbzeit, insbesondere ab der 86. Spielminute, über ein Megaphon wiederholt grobe Beleidigungen und Diffamierungen in Richtung des Stuttgarter Torhüters gerufen. Bei der Bemessung der Geldstrafe wurde berücksichtigt, dass der 1. FC Köln den konkreten Täter ermittelt und gegen ihn ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen hat. Für den 1. FC Köln besteht nun die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Inregressnahme des identifizierten Täters, was Auswirkung auf die konkrete Höhe der Strafe hat.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.