750 Euro Geldstrafe für SV Rödinghausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist SV Rödinghausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

In der 50. Minute des DFB-Vereinspokalspiels gegen den FC Bayern München am 30. Oktober 2018 war ein Anhänger aus dem Rödinghausener Zuschauerblock auf das Spielfeld gerannt, jubelte dort und verschwand unerkannt wieder im Zuschauerbereich.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist SV Rödinghausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in Tateinheit mit einem unsportlichen Verhalten seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt.

In der 50. Minute des DFB-Vereinspokalspiels gegen den FC Bayern München am 30. Oktober 2018 war ein Anhänger aus dem Rödinghausener Zuschauerblock auf das Spielfeld gerannt, jubelte dort und verschwand unerkannt wieder im Zuschauerbereich.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.