75 Euro Geldstrafe für Unterhaching

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 17. September 2023 warfen Unterhachinger Zuschauer mindestens einen Bierbecher in den Innenraum. Ein Werfer konnte ermittelt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SpVgg Unterhaching im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75 Euro belegt.

Nach dem Drittligaspiel gegen den 1. FC Saarbrücken am 17. September 2023 warfen Unterhachinger Zuschauer mindestens einen Bierbecher in den Innenraum. Ein Werfer konnte ermittelt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.