7350 Euro Geldstrafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel beim FSV Zwickau am 23. April 2023 zündeten Essener Zuschauer 20 Bengalische Fackeln und einen Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor dem Drittligaspiel beim FSV Zwickau am 23. April 2023 zündeten Essener Zuschauer 20 Bengalische Fackeln und einen Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.