7350 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 7350 Euro belegt.

In der 2. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 24. August 2021 wurden im Halleschen Zuschauerblock mindestens acht Rauchtöpfe abgebrannt. Daraufhin musste die Begegnung für etwa eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Die Strafe dafür beträgt 3500 Euro.

Darüber hinaus wurden in der 47. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 15. September 2021 im Halleschen Zuschauerbereich elf pyrotechnische Gegenstände angezündet. Die Strafe hierfür beläuft sich auf 3850 Euro.

Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 7350 Euro belegt.

In der 2. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 24. August 2021 wurden im Halleschen Zuschauerblock mindestens acht Rauchtöpfe abgebrannt. Daraufhin musste die Begegnung für etwa eineinhalb Minuten unterbrochen werden. Die Strafe dafür beträgt 3500 Euro.

Darüber hinaus wurden in der 47. Minute des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 15. September 2021 im Halleschen Zuschauerbereich elf pyrotechnische Gegenstände angezündet. Die Strafe hierfür beläuft sich auf 3850 Euro.

Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

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