7300 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligaaufsteiger 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Jahn Regensburg am 28. Mai 2023 brannten Heidenheimer Zuschauer drei Bengalische Feuer und fünf Rauchtöpfe ab. Zudem warfen sie in der 58. Minute mindestens fünf Gegenstände in den Innenraum.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligaaufsteiger 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Jahn Regensburg am 28. Mai 2023 brannten Heidenheimer Zuschauer drei Bengalische Feuer und fünf Rauchtöpfe ab. Zudem warfen sie in der 58. Minute mindestens fünf Gegenstände in den Innenraum.