7250 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7250 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 28. Oktober 2018 wurden im Kieler Zuschauerblock mindesten zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um ungefähr zwei Minuten. In der 50. Minute wurde zudem ein Bierbecher aus dem Kieler Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichters und der Spielern geworfen.

Aufgrund der Täteridentifizierung durch den Verein reduziert sich die eigentlich zu verhängende Strafe von 9500 Euro gemäß der zu Saisonbeginn in Kraft getretenen Richtlinie um 25 Prozent.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitbundesligist Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7250 Euro belegt.

Vor Beginn des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 28. Oktober 2018 wurden im Kieler Zuschauerblock mindesten zehn pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Anstoß verzögerte sich dadurch um ungefähr zwei Minuten. In der 50. Minute wurde zudem ein Bierbecher aus dem Kieler Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichters und der Spielern geworfen.

Aufgrund der Täteridentifizierung durch den Verein reduziert sich die eigentlich zu verhängende Strafe von 9500 Euro gemäß der zu Saisonbeginn in Kraft getretenen Richtlinie um 25 Prozent.