7200 Euro Strafe für den 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.

Im Vorfeld und während des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 23. Juli 2022 zündeten Anhänger des Klubs mindestens elf Rauchtöpfe und ein Bengalisches Feuer. Der Spielbeginn wurde dadurch nicht verzögert.

Der DFB-Kontrollausschuss orientiert sich hierbei am Strafzumessungsleitfaden, für die Verstöße ergibt sich daraus eine Gesamtsumme in Höhe von 7200 Euro.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.

Im Vorfeld und während des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 23. Juli 2022 zündeten Anhänger des Klubs mindestens elf Rauchtöpfe und ein Bengalisches Feuer. Der Spielbeginn wurde dadurch nicht verzögert.

Der DFB-Kontrollausschuss orientiert sich hierbei am Strafzumessungsleitfaden, für die Verstöße ergibt sich daraus eine Gesamtsumme in Höhe von 7200 Euro.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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