7200 Euro Geldstrafe für SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.

Etwa neun Minuten nach Spielende des Zweitligaspiels bei der SG Dynamo Dresden am 19. Mai 2019 brannten Paderborner Zuschauer mindestens zwölf Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitliga-Aufsteiger SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.

Etwa neun Minuten nach Spielende des Zweitligaspiels bei der SG Dynamo Dresden am 19. Mai 2019 brannten Paderborner Zuschauer mindestens zwölf Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.