7200 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 2. März 2024 zündeten Karlsruher Zuschauer etwa zehn Blinker. Außerdem wurde außerhalb des Stadions ein Feuerwerk entfacht. Der Spielbeginn verzögerte sich um eine knappe halbe Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Anpfiff des Zweitligaspiels gegen die SpVgg Greuther Fürth am 2. März 2024 zündeten Karlsruher Zuschauer etwa zehn Blinker. Außerdem wurde außerhalb des Stadions ein Feuerwerk entfacht. Der Spielbeginn verzögerte sich um eine knappe halbe Minute.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.