Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.
Vor Beginn und während des DFB-Pokalspiels bei Kickers Offenbach am 30. Juli 2022 zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt zwölf pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.
Vor Beginn und während des DFB-Pokalspiels bei Kickers Offenbach am 30. Juli 2022 zündeten Düsseldorfer Zuschauer insgesamt zwölf pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.