7200 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.

In der 24. und 62. Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 16. Februar 2019 warfen Auer Zuschauer insgesamt mindestens 20 Papierrollen auf den Rasen. Die Begegnung musste deshalb jeweils für knapp eine Minute unterbrochen werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro belegt.

In der 24. und 62. Minute des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 16. Februar 2019 warfen Auer Zuschauer insgesamt mindestens 20 Papierrollen auf den Rasen. Die Begegnung musste deshalb jeweils für knapp eine Minute unterbrochen werden.