7100 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7100 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim FC Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 brannte ein Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab und warf es in den Innenraum. In der 57. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Böller gezündet. Darüber hinaus skandierten Rostocker Zuschauer kurz nach Abpfiff der Partie rassistische Parolen in Richtung der Jenaer Anhänger.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7100 Euro belegt.

Vor dem Drittligaspiel beim FC Carl Zeiss Jena am 3. November 2019 brannte ein Rostocker Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab und warf es in den Innenraum. In der 57. Minute wurde im Gästeblock zudem ein Böller gezündet. Darüber hinaus skandierten Rostocker Zuschauer kurz nach Abpfiff der Partie rassistische Parolen in Richtung der Jenaer Anhänger.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.