7050 Euro Geldstrafe für 1860 München

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7050 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 18. Mai 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 16 Bengalische Feuer. In der zweiten Halbzeit brannten Münchener Zuschauer zwei weitere Bengalische Feuer ab. Zudem wurde nach Schlusspfiff aus dem Münchener Zuschauerbereich eine Rakete abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7050 Euro belegt.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim FC Carl Zeiss Jena am 18. Mai 2019 zündeten Münchner Zuschauer mindestens 16 Bengalische Feuer. In der zweiten Halbzeit brannten Münchener Zuschauer zwei weitere Bengalische Feuer ab. Zudem wurde nach Schlusspfiff aus dem Münchener Zuschauerbereich eine Rakete abgeschossen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.