7000 Euro Geldstrafe für den SV Meppen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Vor Beginn der ersten Halbzeit des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 6. November 2021 wurden im Meppener Zuschauerbereich mindestens 20 Bengalische Feuer gezündet, weshalb die Begegnung erst mit einer Verzögerung von zwei Minuten angepfiffen werden konnte. In der 53. Minute brannten Meppener Zuschauer zudem zwei weitere Bengalische Feuer ab.

Normalerweise hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe in Höhe von 9450 Euro beim Sportgericht des DFB beantragt. Im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wird momentan allerdings grundsätzlich ein Nachlass von 25 Prozent gewährt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Vor Beginn der ersten Halbzeit des Drittligaspiels bei Borussia Dortmund II am 6. November 2021 wurden im Meppener Zuschauerbereich mindestens 20 Bengalische Feuer gezündet, weshalb die Begegnung erst mit einer Verzögerung von zwei Minuten angepfiffen werden konnte. In der 53. Minute brannten Meppener Zuschauer zudem zwei weitere Bengalische Feuer ab.

Normalerweise hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür gemäß Strafzumessungsleitfaden eine Geldstrafe in Höhe von 9450 Euro beim Sportgericht des DFB beantragt. Im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen derzeit durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstehen, wird momentan allerdings grundsätzlich ein Nachlass von 25 Prozent gewährt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.