7000 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 7. März 2018 in Zwickau waren im Zwickauer Zuschauerbereich Rauchkörper, Bengalos und Blinker gezündet worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Drittligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am 7. März 2018 in Zwickau waren im Zwickauer Zuschauerbereich Rauchkörper, Bengalos und Blinker gezündet worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.