Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Türkgücü München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.
Während der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 8. August 2021 wurden im Münchner Zuschauerblock zwei Böller gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Türkgücü München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.
Während der ersten Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 8. August 2021 wurden im Münchner Zuschauerblock zwei Böller gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.