700 Euro Geldstrafe für den SC Verl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

Vor Beginn und in der Halbzeitpause des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 3. Oktober 2023 zündeten Verler Anhänger mindestens zwei Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

Vor Beginn und in der Halbzeitpause des Drittligaspiels gegen Arminia Bielefeld am 3. Oktober 2023 zündeten Verler Anhänger mindestens zwei Blinker.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.