700 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

In der 15. und 31. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Energie Cottbus am 25. März 2019 wurde im Zwickauer Zuschauerbereich jeweils ein Bengalisches Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.

In der 15. und 31. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Energie Cottbus am 25. März 2019 wurde im Zwickauer Zuschauerbereich jeweils ein Bengalisches Feuer gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.