69.600 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 69.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Mit Beginn des Bundesliga-Saisoneröffnungsspiels gegen den FC Bayern München am 5. August 2022 zündeten Frankfurter Zuschauer mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände mit starker Rauchentwicklung, sodass der Spielbetrieb für etwa 20 Sekunden unterbrochen werden musste. In der Folgezeit wurden mindestens acht weitere Pyros abgebrannt.

Außerdem kam es in der Halbzeitpause im Innenraum zu einem Handgemenge zwischen Ordnern und zwei Frankfurter Zuschauern, die eine Zaunfahne der Münchner Fans entwenden wollten. Als einer der beiden von den Ordnern überwältigt wurde, rannten weitere zwei Dutzend Frankfurter Anhänger in den Innenraum, von denen etwa zehn auf den Platz liefen und den Frankfurter Anhänger – zum Teil unter Anwendung von Gewalt - aus den Händen des Ordnungsdienstes befreiten. Danach rannten sie wieder in den Heimfanblock zurück.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 69.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2023 nachzuweisen wäre.

Mit Beginn des Bundesliga-Saisoneröffnungsspiels gegen den FC Bayern München am 5. August 2022 zündeten Frankfurter Zuschauer mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände mit starker Rauchentwicklung, sodass der Spielbetrieb für etwa 20 Sekunden unterbrochen werden musste. In der Folgezeit wurden mindestens acht weitere Pyros abgebrannt.

Außerdem kam es in der Halbzeitpause im Innenraum zu einem Handgemenge zwischen Ordnern und zwei Frankfurter Zuschauern, die eine Zaunfahne der Münchner Fans entwenden wollten. Als einer der beiden von den Ordnern überwältigt wurde, rannten weitere zwei Dutzend Frankfurter Anhänger in den Innenraum, von denen etwa zehn auf den Platz liefen und den Frankfurter Anhänger – zum Teil unter Anwendung von Gewalt - aus den Händen des Ordnungsdienstes befreiten. Danach rannten sie wieder in den Heimfanblock zurück.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.