69.000 Euro Geldstrafe für St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 69.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Zweitligaspiel beim FC Hansa Rostock am 25. November 2023 brannten St. Pauli-Anhänger mindestens 115 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 69.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 23.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

Vor, während und nach dem Zweitligaspiel beim FC Hansa Rostock am 25. November 2023 brannten St. Pauli-Anhänger mindestens 115 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.