6900 Euro Geldstrafe für den SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderoborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6900 Euro belegt.

Vor Anpfiff der Zweitligapartie beim SV Darmstadt 98 am 15. Mai 2022 zündeten Paderborner Zuschauer mindestens sieben Bengalische Feuer und zwei Rauchkörper. Zudem wurde ein weiteres Bengalisches Feuer auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SC Paderoborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6900 Euro belegt.

Vor Anpfiff der Zweitligapartie beim SV Darmstadt 98 am 15. Mai 2022 zündeten Paderborner Zuschauer mindestens sieben Bengalische Feuer und zwei Rauchkörper. Zudem wurde ein weiteres Bengalisches Feuer auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

###more###