68.000 Euro Geldstrafe für Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 68.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 12. Mai 2019 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Die Spielbeginn verzögerte sich dadurch um mehr als sechs Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 68.000 Euro belegt.

Vor Anpfiff des Bundesligaspiels gegen den 1. FSV Mainz 05 am 12. Mai 2019 wurden im Frankfurter Zuschauerbereich mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Die Spielbeginn verzögerte sich dadurch um mehr als sechs Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil sind damit rechtskräftig.