6760 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6760 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 1. August 2021 brannten Auer Anhänger acht pyrotechnische Gegenstände ab, so dass sich der Anpfiff um eine Minute verzögerte. Zudem wurden in der 52. Minute aus dem Auer Zuschauerbereich Toilettenpapierrollen auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6760 Euro belegt.

Unmittelbar vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 1. August 2021 brannten Auer Anhänger acht pyrotechnische Gegenstände ab, so dass sich der Anpfiff um eine Minute verzögerte. Zudem wurden in der 52. Minute aus dem Auer Zuschauerbereich Toilettenpapierrollen auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.